Apothekerin
ABDA
Symbolbild

Stelle für Apotheker*in & Pharmaziepraktikant*in in unserem netten, harmonischen Team der Rathaus Apotheke.

Sie haben eine positive Ausstrahlung, Freude an der Beratung und am Kundenservice? Sie übernehmen gerne Verantwortung und freuen sich, die Apothekenleitung zu unterstützen und in einem fröhlichen netten Team zu arbeiten?
Dann zögern Sie nicht und melden Sie sich bei uns ?.
Gerne arbeiten wir auch Berufsanfänger ein und machen euch fit für die Zukunft.

Es erwartet Sie ein moderner, angenehmer und attraktiver Arbeitsplatz in bester Lage mit Perspektive und vielen Vorteilen in der Rathaus Apotheke Unterschleißheim.

Melden Sie sich gerne unkompliziert bei uns mit einer Email, einem Anruf oder kommen Sie einfach vorbei…
Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Ansprechpartner: Robert Müller
E Mail: bewerbung@rathausapo.com
Apotheke: ? 089 / 3178410

Robert Müller,

Ihr Apotheker
Ihr Apotheker Robert Müller

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Logo der Rathaus Apotheke

Kontakt

Tel.: 089 3178410

Fax: 089 31784119

E-Mail: kontakt@rathausapo.com

Internet: https://www.rathausapo.com/

Rathaus Apotheke

Rathausplatz 2

85716 Unterschleißheim

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 bis 19:00 Uhr

Samstag
08:00 bis 13:00 Uhr

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.

  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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